Flugverspätungen müssen im Zweifelsfall von den Passagieren bewiesen werden. Eine Dokumentationspflicht für die Crew besteht dagegen nicht. So urteilte im September dieses Jahres der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 94/20). Mit dieser Entscheidung schwächt der BGH die Position von Fluggästen bei Streitigkeiten aufgrund von Verspätungen.
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