OLG-Urteil: Onlinehändler aufgepasst bei Google Shopping-Anzeigen

Das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig besagt, dass der Preis bei Google-Shopping-Anzeigen einschließlich der Umsatzsteuer für Kunden eindeutig erkennbar sein muss. Sei dies nicht der Fall, stelle dies eine wettbewerbswidrige Täuschung dar. Darüber berichtete vor kurzem wbs.legal. Kurz zusammengefasst bedeutet dies: Onlinehändler sollten sicherstellen, dass sie den Preis bei Google-Shopping-Anzeigen einschließlich der Umsatzsteuer für Kunden eindeutig
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