Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Versandhändler Pearl in seinem Onlineshop den Expressversand nicht voreinstellen darf. Diese kostenpflichtige Zusatzleistung, die 1 Euro mehr als der Standardversand kostet, muss vom Verbraucher aktiv ausgewählt werden. Dies schützt Verbraucher davor, ungewollte Zusatzkosten zu tragen, wie hier zu lesen ist. Was bedeutet dies für Onlinehändler: Transparenz bei Zusatzkosten
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