Freude für Kerzenhändler: Keine Grundpreisangabe mehr erforderlich

Die folgende News wird alle Onlinehändler freuen, welche Kerzen verkaufen. 2014 hat das Landgericht Bochum entschieden, dass auch beim Verkauf von Kerzen ein Grundpreis angegeben werden muss. Diese Entscheidung wurde jetzt in 2023 vom Oberlandesgericht Schleswig revidiert. Dieses entschied, dass eine Grundpreisangabe beim Angebot von Kerzen nicht notwendig sei. Hinweis: Das Artikelbild wurde mit der
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