Das OLG Köln hat entschieden, dass eine 1-Stern-Bewertung bei Google durch einen Mitbewerber, mit dem keine Geschäfts- oder Rechtsbeziehung bestanden habe, rechtswidrig sei, wie hier zu lesen ist. Der bloße Kontakt reiche gerade nicht aus. Eine Bewertung mit einem von fünf möglichen Sternen sei ein herabsetzendes Werturteil i.S.d. § 4 Abs. 1 UWG. Entgegen der
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