Urteil zum Newsletter-Versand: Beworbene Frequenz darf nicht überschritten werden

Das Kammergericht Berlin hat in einem Fall entschieden, dass eine Einwilligung für den wöchentlichen Versand eines Newsletters nicht gleichbedeutend damit ist, dass auch mehrere Werbe-Mails in der Woche verschickt werden dürfen, wie hier und hier zu lesen ist: Die wichtigsten Punkte sind: – Werbe-E-Mails dürfen nur versendet werden, wenn eine konkrete Einwilligung vorliegt, ansonsten gelten
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