Das Kammergericht Berlin hat in einem Fall entschieden, dass eine Einwilligung für den wöchentlichen Versand eines Newsletters nicht gleichbedeutend damit ist, dass auch mehrere Werbe-Mails in der Woche verschickt werden dürfen, wie hier und hier zu lesen ist: Die wichtigsten Punkte sind: – Werbe-E-Mails dürfen nur versendet werden, wenn eine konkrete Einwilligung vorliegt, ansonsten gelten
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