Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urteil (Az. 4 HK O 655/21) bestätigt, dass Onlinehändler bestimmte Regeln beachten müssen, wenn sie Werbung per E-Mail an Bestandskunden schicken wollen. Dies hat die Webseite onlinehaendler-news.de vor einer Weile berichtet, wie hier zu lesen ist. Zum Beispiel müssen die Kunden ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Kauf angegeben
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