Urteil bei Rabattwerbung: Streichpreis muss nicht erläutert werden

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Streichpreis bei der Werbung mit Preisermäßigungen nicht als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage ausdrücklich gekennzeichnet werden muss, wie hier zu lesen ist. Ein Verband hatte ein Lebensmittelhandelsunternehmen erfolglos abgemahnt, weil es bei einem Prospekt keine zusätzlichen Angaben zum niedrigsten Verkaufspreis der letzten 30 Tage aufgenommen hatte.
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