Einen Rabatt auf die eigene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) geben? Dies ist eine ganz schlechte Idee, wie jetzt in einem Urteil entschieden wurde und hier nachzulesen ist. Während Hersteller unverbindlichen Preisempfehlungen durchaus für Wiederverkäufer aussprechen können, dürfen sie nicht auch noch mit diesen werben. Das OLG Frankfurt a.M. mahnte an, dies sei irreführend.
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